Riba
Sprachlich bedeutet das arabische Wort „Riba“ jegliche Art von Zuwachs,Vermehrung, Überschuss oder Aufschlag und ist als Synonym für Zins zu verstehen. In verschiedenen Suren des Qurans und in vielen Hadithen (Überlieferungen des Propheten Muhammads saws.) gibt es Überlieferungen zum Zinsverbot (haram). Im Quran finden sich vielen Suren zum Zinsverbot, z.B. Sure 2 Vers 275 ff., Sure 3 Vers 130, Sure 4 Vers 161, Sure 30 Vers 38-39.
Das Ribaverbot bezieht sich sowohl auf Zinsnehmen als auch das Zinsgeben.
Takaful
Takaful ist ein Konzept für islamische Versicherungen, bei dem das gemeinsame Wohl im Vordergrund steht. Bei der islamischen Versicherung kommen Versicherungsnehmer für andere Versicherungsnehmer auf. Die islamische Versicherungsinstitution selbst bekommt davon lediglich eine Bearbeitungsgebühr. Werden Gewinne erwirtschaftet, demnach mehr Beiträge eingezahlt, als benötigt werden diese Gewinne zu gleichen Teilen an die Versicherungsnehmer ausgezahlt. Werden Verluste gemacht, muss jeder Versicherungsnehmer ebenfalls zu gleichen Teilen, die Differenz einzahlen. Man kann diese islamische Versicherungsart am ehesten mit Versicherungsvereinen vergleichen, welche jedoch in der islamkonformen Variante alle Kriterien wie Riba, Gharar, Maysir, etc. beachten. Eine Takaful Versicherung bietet einem Muslim eine islamkonforme Vorsorge gegenüber den Unwägbarkeiten im Leben.
Sukuk
Damit werden islamische Anleihen bezeichnet, es ist also demnach ein islamisches Anlageinstrument des Islamischen Bankwesens. Islamische Banken bieten Sukuks als islamkonforme Anlagen, dies ermöglicht einem Muslim sein Vermögen halal auf zu bauen. Sukuks kann man in 4 Arten unterteilen: Sukuk al-murabaha, Sukuk al-ijara, Sukuk al-muscharaka und Sukuk al-mudaraba. Eine islamische Bank entscheidet je nach Umfang des Projektes und der Rahmenbedingungen, welche Form anzuwenden ist, um Riba-frei, bzw. halal Vermögen aufzubauen.
Muscharaka
Die Muscharaka (Beteiligung) wird bei islamischen Banken am häufigsten für die Islamische Hausfinanzierung genutzt und ist ein Finanzierungsinstrument im Islamic Banking. Wenn eine größere Investition beabsichtigt wird, wird zu diesem Zweck ein Partner hinzugezogen, welcher sich an dem Projekt mit einem bestimmten festgelegten Kapitalanteil beteiligt. Auf diese Weise kann sich eine Partei, die noch nicht die gesamte Investitionssumme aufbringen kann, dennoch die Investition finanzieren. Der beteiligte Partner wird sukzessive raus gekauft, während er für die Nutzung seines Anteils eine Art Nutzungs- bzw. Mietgebühr entnimmt. Das besondere bei einer Muscharaka Hausfinanzierung ist, dass beide Vertragspartner sich nicht verschulden sondern halal, bzw. ohne Riba ihre Immobilie finanzieren.
Murabaha
Bei der Murabaha (Gewinnaufschlag) tritt ein unabhängiger Zwischenhändler zwischen dem Käufer und Verkäufer auf. Dieser kauft im Auftrag des Käufers die Waren von dem Verkäufer. Später verkauft der Zwischenhändler an dem Käufer mit einem Preisaufschlag, der die eigenen Kosten und einen Gewinnaufschlag einschließt, die Ware weiter. Besonders wichtig ist, dass es sich hier auch um eine islamische Finanzierung handelt, daher steht auch das erworbene Produkt im Mittelpunkt des Handels und nicht das Geld als solches.
Mudaraba
Das ist ein Vertrag zwischen einem Investor und einem Unternehmer. Der Investor setzt das Kapital sowohl in Form von Sachwerten als auch in Form von Geldwerten ein. Im Unterschied zu Muscharaka müssen nicht alle Partner Kapital oder Werte einbringen, sondern nur einer. Der Vertrag besteht aus dem Mudareb (z.B. Geschäftsführer) und Rabu-l-mal (Kapitalgeber). Der Mudareb wird für seine islamkonforme Geschäftsführung bei erfolgsorientiert entlohnt, der Rabu-l-mal bekommt aus dem Gewinn ebenfalls seinen Anteil.
Ijara (Idschara)
Ijara wird als Finanzierungsinstrument im Islamic Banking benutzt. Ein Ijara-Vertrag ähnelt am ehesten einem Leasing. Wesentlicher Bestandteil bei dieser Islamkonformen Finanzierung ist die kostenpflichtige Nutzung eines zur Verfügung gestellten Gegenstandes. Der Unterschied zum direkten Kauf ist, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Gegenstandes wird, sondern Nutzer.
Qard Hassan
Das wohltätige Darlehen, Qard wird auch die islamkonforme Geldverleihung genannt. Hierbei gibt es jedoch keinerlei Gebühren oder Zinsen. Diese Leihgabe wird meistens genutzt, um Notsituationen von Geschäftsleuten und Privathaushalten zu überbrücken. Es handelt sich um keine Kapitalanlage sondern um eine soziale Leistung bzw. Mildtätigkeit, die in einer islamischen Ummah (Gemeinschaft) vorgesehen ist. Nicht zu verwechseln mit dem Ausdruck „islamischer Kredit“, da es an sich keinen islamischen Kredit gibt, sondern lediglich verschiedene Finanzierungsformen, die sich an den islamischen Kriterien orientieren.
Arbun
Arbun ist eine nicht zurückzahlbare Anzahlung eines Käufers, die an dem Verkäufer nachdem Abschluss eines Verkaufsvertrages gezahlt wird. Es ist eine Sicherheit, dass der Kaufvertrag zum vorgegebenen Termin erfüllt wird.
Zakat
Die Zahlung der Zakat (arab. Reinigung) ist als religiöse Pflichtabgabe zu verstehen, dieser ist ein Teil der gottesdienstlichen Handlungen (Ibada) und gehört zu den fünf Säulen des Islams. Es ist den Muslimen vorgeschrieben einen bestimmten Anteil ihres Besitzes, Armen und Bedürftigen zu Verfügung zu stellen. Da eine Zakat nicht kontrollierbar ist, ist jeder Muslim selbst dafür verantwortlich die Zakat als fünfte Säule selbst zu entrichten. Diese ist nicht gleich zu setzen mit der Sadaqa (Spende) oder der Zakatu-l-Fitr am Ende des Monats Ramadan.
Sharia Board
Ein Sharia Board ist ein Komitee, das sich aus verschiedenen islamischen Rechtsgelehrten zusammensetzt. Diese Gelehrten haben sich in der Regel einen Ruf in der islamic Banking Welt aufgebaut und überprüfen die Finanzprodukte, bevor diese als Shariakonform auf dem Markt angeboten werden. Wenn das Sharia-Gremium die Zertifizierung mit einer Fatwa abschließt, kann durch diese Fatwa das Produkt im Islamic Banking Markt angeboten werden.
BaFin
Die Bundesaufsichtsbehörde für Finanzen in Deutschland überprüft Finanzprodukte in Deutschland nach deutschem Finanzrecht. Die BaFin hat in den letzten Jahren immer mehr Islamic Banking Konferenzen begleitet.
Islamische Bank
Eine islamische Bank definiert sich nach den Islamic Banking Kriterien. Hier orientiert sich die islamische Bank in erste Linie an die Gebote und Verbote des Islams aus den Quellen Quran, Sunna, Ijamaa, Ijtihad, Qiyas. Eine islamische Bank verpflichtet sich ebenso zu Transparenz, um die Prüfbarkeit der Islamkonformität jederzeit zu gewährleisten.