Ebenso wie der Islam kennen auch das Juden- und Christentum ein Zinsverbot. Das Verbot des Zinsnehmens geht auf Passagen des Alten Testaments zurück und erlangte auf diese Weise für Juden und Christen gleichermaßen eine Bedeutung.

Zinsverbot in der Bibel

Das biblische Zinsverbot basiert im Wesentlichen auf folgenden Textstellen des Alten Testaments:

2. Buch Mose (Exodus) 22 , Vers 24: “(24) Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; du sollst keinerlei Zinsen von ihm nehmen.”

3. Buch Mose (Levitikus) 25, Vers 35-38: “(35) Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne; (36) und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. (37) Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag. (38) Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.”

5. Buch Mose (Deuteronomium) 23, Vers 20-21: “(20) Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zinsen nehmen kann. (21) Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.”

Obgleich sowohl Juden, als auch Christen aus den selben religiösen Quellen schöpften, ergaben sich für beide Religionsgemeinschaften im europäischen Mittelalter hieraus zwei unterschiedliche, einander gegenläufige Konsequenzen.

Bereits in den ersten frühchristlichen Jahrhunderten war im Rahmen mehrerer Synoden, das heißt im Rahmen mehrerer Zusammenkünfte von Kirchenoberhäuptern, ein generelles Zinsverbot als Grundsatz des christlichen Glaubens formuliert worden. Im Mittelalter wurde dieser Grundsatz von Papst Innozenz III. im Jahre 1215 in Form eines generellen Zinsverbotes rechtlich institutionalisiert. Im Rahmen dieses “kanonischen Zinsverbots” galt das Nehmen von Zinsen fortan nicht nur als Sünde, sondern auch als ein Kapitalverbrechen, das mit Raub, Brandstiftung oder Prostitution gleichgesetzt wurde. Die Phase des Zinsverbotes im katholischen Teil Europas erstreckte sich über mehrere Jahrhunderte und erfuhr erst mit der Reformation und der Unabhängigkeit vieler Landesfürsten von den Vorschriften der katholischen Kirche eine zumindest teilweise Auflösung. Die katholische Kirche selbst hielt bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts an der Doktrin des Zinsverbotes fest.

Da auch die mittelalterliche Wirtschaft Europas nicht ohne das Verleihen von Geld auskommen konnte, wurden Geldgeschäfte im Wesentlichen auf den jüdischen Teil der Bevölkerung übertragen. Auf diese Weise konnte das kirchliche Zinsverbot umgangen und gleichzeitig das Judentum als Inbegriff der Sündhaftigkeit gebrandmarkt werden. Bereits im Jahr 1179 hatte Papst Alexander III. den jüdischen Gemeinschaften das Recht zugestanden, Geld gegen Zinsen zu verleihen. Von Seiten der Juden, die ihren Lebensunterhalt per Gesetz ohnehin nur über Handel und Geldgeschäfte verdienen durften, wurde das alttestamentliche Zinsverbot in der Weise interpretiert, dass es sich ausschließlich auf Leute ihres “Volkes” (vgl. Exodus 22, Vers 24), nicht aber auf “Ausländer” (vgl. Deuteronomium 23, Vers 21) bezog. Das “Volk” war in diesem Sinne die jüdische Glaubensgemeinschaft, die “Ausländer” alle, die nicht jüdischen Glaubens waren.

Judenverfolgung in Europa

Somit erschloss das kanonische Zinsverbot den europäischen Juden einerseits eine lukrative Erwerbsquelle, anderseits schwächte es deren sozialen Status in einer vom Katholizismus geprägten mittelalterlichen Gesellschaft nachhaltig. Zum Bild von der jüdischen Sündhaftigkeit gesellte sich häufig der Neid auf die über Geldgeschäfte wohlhabend gewordenen jüdischen Geschäftsleute. Diese Verbindung aus christlich moralischer Überlegenheit und persönlichem Neid bildete einen wichtigen Ausgangspunkt für die Judenverfolgungen Europas.

 

Aufhebung des Zinsverbots

Innerhalb der katholischen Kirche wurde das Zinsverbot 1822 endgültig abgeschafft – die Abschaffung wurde jedoch nie begründet.